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das deutsche TSG tritt in Kraft

Das deutsche Transsexuellengesetz (TSG) wurde im Jahre 1980 mit Wirkung ab 1. Januar 1981 unter dem Titel Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) verabschiedet. Es bezieht sich auf die sozial-psychologische Transsexualität.

Es soll Menschen die Möglichkeit geben, rechtlich in der zu ihrer empfundenen Geschlechtsidentität passenden Geschlechtsrolle festgelegt zu werden, die von ihrem ursprünglich medizinisch-formaljuristisch festgestellten Geschlecht abweicht.

Es sieht entweder die Anpassung des Vornamens an die empfundene Geschlechtszugehörigkeit vor („kleine Lösung“) oder die Änderung des Geschlechtseintrages im Geburtsregister (Änderung der personenstandsrechtlichen Geschlechtszuordnung – „große Lösung“). Die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit kann zusammen mit der Vornamensänderung oder in einem nachfolgenden Verfahren beantragt werden.

Die Voraussetzungen für die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit sind seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2011[1] derzeit dieselben wie für die Vornamensänderung.

Quelle